Was wird wie gefördert?

Finanzielle Förderungen Ehrenamt - Rahmenbedingungen

Gute Nachrichten! Wir unterstützen Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts im Rahmen unseres Haushaltsplans mit einer anteiligen finanziellen Förderung. Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Antragstellung zu beachten:

  • Die Förderung von Fortbildungen Ehrenamtlicher liegt grundsätzlich bei der Kirchengemeinde bzw. dem Kirchenkreis. Auf Antrag kann eine anteilige Förderung aus Mitteln der Landeskirche (Ehrenamt) gewährt werden. Fortbildungen von Ehrenamtlichen und für Ehrenamtliche werden aus Mitteln der Landeskirche (Ehrenamt) finanziell gefördert, wenn Ehrenamtliche von Kirchengemeinde bzw. Kirchenkreis mit einer Aufgabe beauftragt worden sind, für die eine Fortbildung notwendig wird, oder die Fortbildung zu ihrer Regeneration/Rekreation dient (z.B. Fortbildung im Bereich Spiritualität). Es kann hierzu ein Antrag auf "Einzelförderung" gestellt werden.
  • Langzeitfortbildungen für Ehrenamtliche (z.B. ehrenamtliche Seelsorge, Bibliodrama, geistliche Begleitung, …) können auf Antrag bis zu einem Drittel der Kosten aus Mitteln der Landeskirche (Ehrenamt) mitfinanziert werden, wenn die o.g. grundsätzlichen Bedingungen zutreffen.
  • Aus den landeskirchlichen Mitteln zur Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit können Ehrenamtlichentage im Kirchenkreis, in der Region oder Kirchengemeinde finanziell unterstützt werdeFür Ehrenamtlichentage kann ein Zuschuss in der Höhe von 30 Euro pro Teilnehmer*in (insgesamt jedoch max. 2500 Euro pro Antrag) beantragt werden.
  • Unter dem Titel „Ehrenamt fördern und stärken“ können Vorhaben vor Ort gefördert werden, die einen beispielhaften Charakter bezüglich der Ziele, Zielgruppen und Methoden haben und zur Nachahmung ermutigen und anleiten. Für das Vorhaben ist ein klar umrissener zeitlicher Rahmen (Laufzeit von... bis...) benannt.
  • Vorhaben, die Bestandteil eines bereits bestehenden regulären Arbeitsauftrages sind, können grundsätzlich nicht gefördert werden. In Ausnahmefällen ist eine Teilförderung möglich, wenn das Vorhaben anteilig die oben genannten Förderziele verfolgt.
  • Mit der Förderung ist die Verpflichtung zur angemessenen Öffentlichkeitsarbeit und zur Verwendung des Logos der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers verbunden. Der/die Förderungsempfänger*in erklärt sich damit einverstanden, dass die geförderten Vorhaben öffentlich (Internet, Publikationen etc.) vorgestellt werden. Der Antrag auf Förderung muss rechtzeitig vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Die Trägerschaft des Vorhabens soll bei einer Kirchengemeinde, einem Kirchenkreis, einem Verein in kirchlicher Trägerschaft oder vergleichbaren Einrichtungen liegen.
  • Förderungen von KV-Klausuren mit und ohne Übernachtung: Generell können Kirchenvorstände für Kirchenvorstandsklausuren einen Zuschuss in Höhe von € 30 pro Übernachtung für jeden/jede ehrenamtlich Mitarbeitende/n erhalten. KV-Klausuren ohne Übernachtung werden mit 15 Euro pro Person gefördert. Als Anlage zum Antrag erbitten wir eine Teilnehmendenliste sowie ggf. die Anzahl der Übernachtungen/Person an aeg@evlka.de.
  • Mit der „Impulsförderung“ werden gezielt zu bestimmten Themenfeldern des Ehrenamtsbereichs Fördermittel ausgelobt. Über mögliche Themen informiert die Website www.gemeinde-leiten.de. Entsprechende Workshop-Veranstaltungen werden mit 30 Euro pro Person bei Veranstaltungen mit Übernachtung bzw. 15 Euro pro Person bei Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung gefördert. 
  • Bitte geben Sie unten an, für welchen dieser hier genannten Bereiche Sie einen Antrag stellen möchten und beantworten Sie die aufgeführten Fragen. Sie erhalten nach Prüfung und Genehmigung eine Nachricht.
  • Mit der Abgabe der Abrechnung nach Beendigung der Maßnahme erbitten wir einen Bericht in digitaler Form. Fügen Sie bitte möglichst Fotos bei - vergessen Sie dabei bitte nicht die Erklärung, ob / bzw. dass Fotos und Berichtsinhalte veröffentlicht werden dürfen. Den Bericht senden Sie bitte an aeg@evlka.de, Das Formular zur Abrechnung steht hier bereit.
  • Die Belege zu Ihrer Maßnahme werden nicht mehr von uns erbeten, sondern im zuständigen Kirchenamt aufbewahrt. Mit Antrag und Abrechnung versichern Sie die Richtigkeit der Angaben und sagen zu, dass Belege bei Bedarf jederzeit im zuständigen Kirchenamt eingesehen werden können.

 

 

Kontakt

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Bitte kontaktieren Sie uns!

aeg@evlka.de